Ergotherapie bei Arbeitsunfällen
- Die ergotherapeutische Behandlung von Folgen eines Arbeitsunfalls kann unterschiedliche physische, sensorische, motorische, kognitive sowie psychische Folgeerscheinungen mit sich bringen.
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Für die Behandlung Ihrer Einschränkungen in Ihrem Alltag sowie in Ihrer beruflichen Tätigkeit ist die Einhaltung der Therapieeinheiten sowie Einhaltung häuslicher Übungen und Verhaltensweisen unverzichtbar, um eine schnellstmögliche Tätigkeitswiederaufnahme am Arbeitsplatz sowie im Alltag zu ermöglichen.
- Die Wahl der Vorgehensweise wird ebenfalls durch Analysen und therapeutische Interviews sowie gemeinsame Zielsetzungen erreicht. Angestrebt wird die größtmögliche funktionelle Nutzbarkeit der betroffenen Bereiche bzw. Strukturen. Auch hier nutzen wir unterschiedliche Techniken, um bei der Bewältigung und Lösung von Problemen zu unterstützen.
- Bitte Beachten sie: BG-Verordnungen dürfen zum Behandlungsbeginn nicht älter als 14 Tage sein. Ist ein früherer Beginn der Behandlung erforderlich, so wird dies die ärztliche Praxis entsprechend notieren. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass Fehlerhafte Verordnungen geändert oder neu ausgestellt werden müssen. Hier gibt es von Seiten des Versicherungsträgers eindeutige Vorgaben. Gesetzliche Zuzahlungen sind, wie bei den gesetzlichen Krankenversicherungen, nicht vorgesehen. Die Kosten für die Behandlung werden von ihrer Unfallversicherung vollumfänglich getragen.